Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Oasis Travel Gast,
wir freuen uns, daß Sie sich für eines unserer Reiseangebote entschieden haben. Bitte beachten Sie die folgenden Reise- und Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Oasis Travel beim Abschluß eines Reisevertrages in Ihrem Reisebüro regeln. Für Reiseleistungen auf regulären Liniendiensten internationaler Linienfluggesellschaften gelten außerdem die "Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB)", die Ihnen in jedem Reisebüro zugänglich sind.

Abschluß
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Oasis Travel den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung durch Oasis Travel zustande. Sofern der Anmelder ausdrücklich erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er neben den anderen von ihm angemeldeten Reisenden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Oasis Travel vor, an das Oasis Travel 10 Tage gebunden ist. Bei Annahme durch den Reisenden in dieser Frist kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande. Die Reisen von Oasis Travel sind beim Insolvenzversicherer Travel Safe gegen Insolvenz des veranstaltenden Unternehmens abgesichert.

Bezahlung
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20% pro Person zu leisten. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Oasis Travel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Oasis Travel, die gemäß Rücktrittsgebühren zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseinganges). Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 24 Tage liegen - ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 7 Tage vor Reisetermin an Oasis Travel zu zahlen (Feststellung des Zahlungseinganges).

Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie aus den Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Oasis Travel behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Die Flüge werden mit Linienfluggesellschaften durchgeführt. Sie fliegen in der Touristenklasse. Die Beförderung erfolgt entsprechend der Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden können.

Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von Oasis Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Nachträgliche Änderungen der Katalogangebote (Berichtigung von Irrtümern und Rechenfehlern) bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter vorbehalten.

Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Oasis Travel, die Schriftform wird empfohlen. Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von Oasis Travel nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Rücktrittsgebühren sind auch zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.

Die Reiserücktrittsgebühren betragen in der Regel (der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem Kunden unbenommen) pro Person bei Stornierungen:

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 20%
  • ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 25%
  • ab dem 22. Tag vor Reiseantritt: 35%
  • ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 50%
  • ab dem 8. Tag vor Reiseantritt: 65%
  • ab dem 2. Tag vor Reiseantritt, bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 80%

Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.Änderungen auf Wunsch des Reisenden bezüglich Reisetermin/Reiseziel/Unterkunft/Beförderungsart oder Abreiseort sind nur innerhalb des ausgeschriebenen Programms und bis 30 Tage vor Reisebeginn zu einer Gebühr von 30,- EUR pro Person möglich (soweit durchführbar durch den Veranstalter). Umbuchungen nach dieser Frist entsprechen einem Reiserücktritt und den oben genannten Gebühren. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Oasis Travel kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, für die durch den Wechsel der Person entstehenden Mehrkosten eine Gebühr von mindestens 25,- EUR zu erheben.

Rücktritt und Kündigung durch Oasis Travel
Oasis Travel kann, ohne Einhaltung einer Frist, nach Reiseeintritt den Reisevertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Oasis Travel vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. Oasis Travel behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis, evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störende selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert evtl. ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Oasis Travel berechtigt, die Reise bis 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

Haftung von Oasis Travel
Oasis Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels etc.); die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen; die vertragsmäßige Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Oasis Travel GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen o.ä.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch: 1. für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten und 2. wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzungen von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.

Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schadensersatzansprüche aus deliktischer Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck- und Reisehaftpflichtversicherung empfohlen.

Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur (Adresse und Telefonnummer in den Reiseunterlagen) oder Oasis Travel direkt zur Kenntnis gibt.

Ansprüche
Die Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust bei Flügen. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Oasis Travel ist verpflichtet, den Reisenden über die für die Reise notwendigen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen zu informieren, sofern der Reisende Angehöriger des Staates ist, in dem die Reise angeboten wird. Bürger anderer Staaten sind durch den Reiseveranstalter entsprechend vor Vertragsabschluß zu informieren, sofern für den Reiseveranstalter die Zugehörigkeit des Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Durch die Ausschreibungen im Prospekt und in den Reiseunterlagen erhält der Reisende wesentliche Informationen über die notwendigen Formalitäten. Für Reisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft genügt ein Personalausweis, wenn der Aufenthalt nicht länger als 30 Tage dauert. Bei Ausreise aus Deutschland müssen Personalausweis und Reisepass mindestens noch 6 Monate gültig sein. Diese Informationen gelten nur für deutsche Staatsangehörige, Ausländer und Inhaber fremder Pässe wenden sich zweckmäßiger Weise an das Konsulat des Landes, in welches sie reisen. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro weitergehend unterrichten. Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass alle für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften eingehalten werden.

Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen den zur Zeit der Drucklegung geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztliche Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen erfahren Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

Stand 2007. Irrtümer, Druck- und Tippfehler vorbehalten.

Gerichtsstand
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben:

Oasis Travel GmbH
Frankfurter Allee 73c
10247 Berlin
Tel. 030 / 28 53 34 00, Fax 030 / 28 53 34 44
Email: info@oasistravel.de (Stand 2007)

Reiseversicherung
Unser Versicherungpartner ist die Elvia Reiseversicherung - Mondial Assistance International AG. Weitere Verbraucher- und Produktinformationen finden Sie unter: Versicherungspolice